====== Antrag auf Löschung einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung ====== **§ 53 (1) MarkenV** Der [[Löschungsantrag|Antrag auf Löschung]] einer eingetragenen geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll unter Verwendung des vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebenen Formblatts eingereicht werden. § 54 (1) MarkenG -> [[Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse]] **§ 53 (2) MarkenV** In dem Antrag sind anzugeben: - die geografische Angabe oder die Ursprungsbezeichnung, die gelöscht werden soll, - der Name und die Anschrift des Antragstellers, - falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters, - Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt, - [[Löschungsgründe|Gründe für die Löschung]]. ===== siehe auch ===== §§ 52 - 55 MarkenV -> [[Änderungen der Spezifikation, Löschung, Akteneinsicht]] \\ §§ 47 - 55 MarkenV (Teil 6) -> [[Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\ * [[Löschungsantrag]]