====== Antrag auf Änderung der Spezifikation und Löschungsverfahren ====== § 132 des [[Markengesetz|Markengesetzes]] (MarkenG) regelt die Verfahren für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung sowie das Löschungsverfahren. § 132 (1) MarkenG -> [[Antrag auf Änderung der Spezifikation]] \\ Anträge auf Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen geographischen Herkunftsangabe müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. § 132 (2) MarkenG -> [[Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung]] \\ Anträge auf Löschung einer eingetragenen geographischen Herkunftsangabe können beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. ===== siehe auch ===== MarkenG, Teil 7, Abschnitt 2 -> [[Markengesetz#Abschnitt 2: Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143|Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143]] \\ Behandelt den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 2024/1143.