====== Antrag auf Änderung der Spezifikation ====== § 132 (1) des [[Markengesetz|Markengesetzes]] (MarkenG) beschreibt das Verfahren für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung. **§ 132 (1) MarkenG** Für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. ===== siehe auch ===== § 132 MarkenG -> [[Antrag auf Änderung der Spezifikation und Löschungsverfahre]] \\ Regelt die Verfahren für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung sowie das Löschungsverfahren.