====== Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung ====== **§ 132 (2) MarkenG** Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 [-> [[Verfahren vor dem Patentamt, Einspruch gegen den Antrag]]] und 131 [-> [[Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung]]] entsprechend. § 132 (1) MarkenG -> [[Antrag auf Änderung der Spezifikation]] ===== siehe auch =====