====== Agentenmarke ====== **§ 11 MarkenG** Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist. Voraussetzung: Die Nichtberechtigung des Agenten zur Markenanmeldung muß nachgewiesen werden, nicht aber dessen [[Bösgläubige Markenanmeldung|Bösgläubigkeit]]. Agent ist z.B. der Vertragshändler.