====== Änderung der Klasseneinteilung ====== **§ 22 MarkenV** Ändert sich in der Zeit nach dem Anmeldetag und vor dem Ablauf der [[Schutzdauer]] einer Marke die [[Klasseneinteilung]] der Waren und Dienstleistungen, so wird die Klassifizierung auf Antrag des [[Inhaberschaft|Inhabers]] jederzeit angepasst. Von Amts wegen ist sie spätestens bei der Verlängerung der Schutzdauer der Marke anzupassen. § 3 (1) Nr. 3 MarkenV -> [[Inhalt der Anmeldung]] \\ § 32 (2) Nr. 3 MarkenG -> [[Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen]] ===== siehe auch ===== §§ 19 - 22 MarkenV -> [[Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen]] \\ §§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) -> [[Verfahren bis zur Eintragung]] \\ MarkenV -> [[Markenverordnung]] \\ MarkenG -> [[Markengesetz]], [[Markenrecht]] \\