====== Vergaberecht ====== Das Vergaberecht ist ein Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Es regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen durch staatliche Stellen, also Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Einrichtungen. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts. VgV -> [[Vergabeverordnung]] \\ VOB -> [[Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen]] ===== siehe auch =====