====== Einstweilige Maßnahmen ====== Die Verwaltungsgerichtsordnung, auf die im Kartellverwaltungsverfahren in erster Linie zurückgegriffen werden kann, sieht in § 80a Abs. 3 VwGO eine entsprechende Antragsmöglichkeit des Dritten vor.((BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - KVR 8/24)) ===== siehe auch =====