====== Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde ====== **Art. 31 DSGVO** Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. ===== siehe auch ===== DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]