====== Vorsitz ====== **Art. 73 (1) DSGVO** Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. **Art. 73 (2) DSGVO** Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. ===== siehe auch ===== DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]