====== Vorsitz ======
**Art. 73 (1) DSGVO**
Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
**Art. 73 (2) DSGVO**
Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.
===== siehe auch =====
DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]