====== Verteildienste ====== **§ 2 Nr. 4 TMG (Verteildienste)** Im Sinne dieses Gesetzes sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforde­rung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden. ===== siehe auch ===== * [[Kommerzielle Kommunikation]]