====== Verkehrspflichten ====== -> [[Wettbewerbsrecht:Verkehrspflichten]] (Wettbewerbsrecht) \\ Eine Rechtspflicht zur Prüfung und zur Abwendung einer Rechtsverletzung kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch aus dem Gesichtspunkt eines gefahrerhöhenden Verhaltens ergeben, insbesondere aus der Verletzung von [[Verkehrspflichten]].((BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 74/14 - Haftung für Hyperlink; m.V.a. BGHZ 173, 188 Rn. 36 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay)) ===== siehe auch ===== -> [[Störerhaftung]] \\