====== Schutz lebenswichtiger Interessen ====== Art. 9 (2) c) der [[Datenschutz-Grundverordnung]] (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen. **Art. 9 (2) c) DSGVO** Die Verarbeitung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben. ===== siehe auch ===== Art. 9 (2) DSGVO -> [[Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]] \\ Listet die Ausnahmen auf, unter denen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erlaubt ist.