====== Prüfungspflicht des Betreibers einer Tauschbörse ====== ->[[Tauschbörsen]] \\ Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für den Betreiber einer [[Tauschbörsen|Tauschbörse]] insbesondere dann, wenn der Störer vom Recht der Inhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. In einem solchen Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus zumutbare Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt.((OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, I-20 U 166/09 - Rapidshare; m.V.a. BGHZ 158, 26236, 251 f. - Internetversteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II)) ==== Zumutbare Vorsorge ==== Umstritten: Zu möglichen Prüfungsmaßnahmen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, I-20 U 166/09 - Rapidshare ===== siehe auch ===== ->[[Tauschbörsen]] \\ -> [[Prüfungspflichten]] \\ -> [[Störerhaftung]] \\