====== Kohärenzverfahren ====== **Art. 63 DSGVO** Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen. ===== siehe auch ===== DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]