====== Internetrecht ====== Das Internetrecht als Aspekt des [[IT- und Computerrecht|IT- und Computerrechts]] befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Datenkommunikation im Internet einhergehen. Das Internetrecht stellt kein eigenes abgrenzbares Rechtsgebiet dar, sondern umfasst Aspekte verschiedenster Rechtsgebiete. Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen [-> [[Grundrecht:Recht auf informationelle Selbstbestimmung]]] .((BVerfGE, Beschl. v. 22.8.2006, 2 BvR 1345/03; m.V.a. BVerfGE 65, 1 <43>)) Dem Schutz personenbezogener Daten [-> [[Datenschutz]]] widmen sich nationale Vorschriften (BDSG -> [[Bundesdatenschutzgesetz]], TMG -> [[Telemediengesetz]]) und europarechtliche Vorschriften (DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]], [[ePrivacy-Richtlinie]]). Das [[Domainrecht]] umfasst eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen für die Vergabe von [[Domainnamen]] im Internet. Konflikte entstehen beispielsweise bei der Verwendung von Personennamen als Internetadresse [-> [[Namen als Internetadresse]], -> [[Privatrecht:Namensrecht|Recht am eigenen Namen]]]. Wer im Internet Inhalte anbietet [-> [[Diensteanbieter]]] muss Haftungsregeln [-> [[Haftung im Internet]]] beachten. Unter Umständen haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen Dritter [-> [[Haftung des Anschlussinhabers bei Internetnutzung durch Dritte]]]. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kann einen Eingriff in das durch Art. 2 (1) GG grundrechtlich garantierte [[Grundrecht:allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] mit sich bringen. Insbesondere kann die Veröffentlichung von Fotos im Internet einen Eingriff in das [[Grundrecht:Recht am eigenen Bild]] bedeuten. Im Hinblick auf [[urheberrechtliche Aspekte des Internetrechts]] erfordert insbesondere das Bereitstellen und Tauschen von Dateien [-> [[Urheberrecht:Sharehosting]], -> [[Urheberrecht:Filesharing]], -> [[Filehosting]], -> [[Urheberrecht:Videosharing]]] besondere Sorgfalt. Durch das Anbieten von Inhalten im Internet können sich ferner auch kennzeichenrechtliche Problematiken [-> [[Kennzeichenrechtliche Aspekte des Internetrechts]] und wettbewerbsrechtliche Problematiken [-> [[Wettbewerbsrechtliche Aspekte des Internetrechts]]] ergeben. Für geschäftliche Tätigkeit im Internet ergeben sich [[Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr]]. Besondere Haftungsregeln [-> [[Haftung im Internet]]] gelten für [[Online-Handelsplattform|Online-Handelsplattformen]] [-> [[Prüfungspflichten einer Online-Handelsplattform]]]. [[Online-Banking]] erfordert besondere Sicherheit. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ergeben sich im Internet spezielle Fragen hinsichtlich der [[Internationale Zuständigkeit|internationalen Zuständigkeit der Gerichte]]. Die [[private Internetnutzung während der Arbeitszeit]] ist arbeitsrechtlich geregelt. Der [[Jugendschutz]] muss auch im Internet gewährt sein. ===== siehe auch ===== -> [[IT- und Computerrecht]]