====== Haftung des Forenbetreibers ====== Nach dem Haftungsprivileg des § 10 TMG [-> [[Speicherung von Informationen]]] haftet der Forenbetreiber nicht als sog. Störer [-> [[Störerhaftung]]] auf Unterlassung, wenn er seiner [[Prüfungspflichten des Forenbetreibers|Prüfungspflicht]] nachkommt. Hierbei ist zur Vermeidung der übermäßigen Erstreckung der [[Störerhaftung]] anerkannt, dass die Haftung als Störer zusätzlich die Verletzung von [[Prüfungspflichten]] voraussetzt, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist.((OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06; m.V.a. BGH GRUR 2004,619)) ==== Haftungsausschluss durch Forenregeln ==== Mit Forenregeln kann der Forenbetreiber versuchen, Rechtsverletzungen zu unterbinden und seinen Verpflichtungen nach § 10 TMG [-> [[Speicherung von Informationen]]] nachzukommen bzw. einer etwaigen Haftung für die Inhalte der Foren vorzubeugen. Damit macht er sich die Forenbeiträge gerade nicht zu eigen. Im Gegenteil weist er ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzer für ihre Beiträge selbst verantwortlich seien.((vgl. OLG Hamburg, Az. 5 U 180/07)) ===== siehe auch ===== * [[Internetforen]] * [[Störerhaftung]]