====== Domainnamen als Werktitel (§ 5 III MarkenG) ====== Das dazugehörige Werk ist die Homepage: OLG Dresden CR 1999/589 'cyberspace.de' Umfang des Titelschutzes: => sehr gering bei Ähnlichkeit => nur die titelmäßige Verwendung ist geschützt, nicht gegen andere Werke einsetzbar => Titel kann durch jüngere Produkt- oder Unternehmenskennzeichen nur verletzt werden, wenn er eine hervorragende Bekanntheit besitzt (Annahme eines Lizenzzusammenhangs durch den Verkehr, BGH GRUR 1993/692 'Guldenburg'). Vorgehen aus dem Titelschutz: => gegen andere Domains möglich , doch helfen bereits geringe Abweichungen aus dem Schutzbereich heraus => nicht möglich gegen identische Benutzung der Domain für z.B. ein Produkt Es bleibt im wesentlichen der Schutz der Geschäftsbezeichnung oszillierend mit dem Titelschutz. Beide verlangen Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft. Ist diese nicht vorhanden, kann die Domain nicht als Immaterialgut Schutzfähigkeit erlangen.