====== Aufgaben des Vorsitzes ======
**Art. 74 (1) DSGVO**
Der Vorsitz hat folgende Aufgaben
a) Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen,
b) Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 [-> [[Streitbeilegung durch den Ausschuss]]] an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden,
c) Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 [-> [[Kohärenzverfahren]]].
**Art. 74 (2) DSGVO**
Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern in seiner Geschäftsordnung fest.
===== siehe auch =====
DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]