====== Aufgaben des Vorsitzes ====== **Art. 74 (1) DSGVO** Der Vorsitz hat folgende Aufgaben a) Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen, b) Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 [-> [[Streitbeilegung durch den Ausschuss]]] an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden, c) Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63 [-> [[Kohärenzverfahren]]]. **Art. 74 (2) DSGVO** Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern in seiner Geschäftsordnung fest. ===== siehe auch ===== DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]]