====== Immaterialgüterrecht ====== Das Immaterialgüterrecht [-> [[start|Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum]]] umfasst als [[Sonderprivatrecht]] das [[Recht]] der [[Immaterialgüter]] [-> [[geistiges Eigentum]]], wie z.B. [[Urheberrecht:Urheberrecht|Urheberrechte]], [[Patentrecht:Patentrecht|Patentrechte]] und andere [[gewerbliche Schutzrechte]]. Immaterialgüterrechte sind übertragbar und können vererbt oder verkauft werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des [[geistiges Eigentum|geistigen Eigentums]] und spielen eine wichtige Rolle im Schutz und der Förderung von Innovation und Kreativität. Die [[Behörden für den Schutz geistigen Eigentums]] sind [[Grundrecht:Behörde|staatliche]] oder [[Grundrecht:Zwischenstaatliche Einrichtung|zwischenstaatliche Institutionen]], die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an [[Patente|Patenten]], [[Marken]], [[Designs]] und anderen [[Immaterialgüterrecht|immateriellen Gütern]] verantwortlich sind. ===== siehe auch ===== -> [[start|Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum]] \\ Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.