====== Umfang des Halbleiterschutzes ====== **§ 1 (4) HalblSchG** Der Schutz nach Absatz 1 [-> [[Schutzgegenstand]]] erstreckt sich nicht auf die der [[Topographie]] zugrundeliegenden Entwürfe, Verfahren, Systeme, Techniken oder auf die in einem mikroelektronischen Halbleitererzeugnis gespeicherten Informationen, sondern nur auf die Topographie als solche. ===== siehe auch ===== § 1 HalblSchG -> [[Schutzgegenstand]]