====== Schutz der Topopgraphie ====== Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen ([[Topographie|Topographien]]) werden nach Maßgabe des [[Halbleiterschutzgesetz|Halbleiterschutzgesetzes]] geschützt, wenn und soweit sie [[Eigenart]] aufweisen. § 1 HalbSchG -> [[Schutzgegenstand]], [[Eigenart]] \\ § 2 HalbSchG-> [[Recht auf den Schutz]] \\ § 5 HalbSchG-> [[Entstehung des Schutzes]], [[Schutzdauer]] \\ § 6 HalbSchG-> [[Wirkung des Schutzes]] \\ ===== siehe auch ===== HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]