====== Löschungsanspruch ====== **§ 8 (1) HalblSchG** Jedermann hat gegen den als Inhaber Eingetragenen Anspruch auf Löschung der Eintragung der Topographie, wenn 1. die Topographie nach § 1 nicht schutzfähig ist, 2.der Anmelder oder der als Inhaber Eingetragene nicht nach § 2 Abs. 3 bis 6 zum Schutz berechtigt ist oder 3.die Topographie nicht innerhalb der Frist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Ablauf der Frist nach § 5 Abs. 4 angemeldet worden ist. ** § 8 (2) HalblSchG** Im Falle des § 7 Abs. 2 steht nur dem Verletzten ein Anspruch auf Löschung zu. § 8 (3) bis (5) HalblSchG -> [[Löschungsverfahren]] ===== siehe auch ===== HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]