====== Löschungsanspruch ======
**§ 8 (1) HalblSchG**
Jedermann hat gegen den als Inhaber Eingetragenen Anspruch auf Löschung der Eintragung der Topographie, wenn
1. die Topographie nach § 1 nicht schutzfähig ist,
2.der Anmelder oder der als Inhaber Eingetragene nicht nach § 2 Abs. 3 bis 6 zum Schutz berechtigt ist oder
3.die Topographie nicht innerhalb der Frist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder nach Ablauf der Frist nach § 5 Abs. 4 angemeldet worden ist.
** § 8 (2) HalblSchG**
Im Falle des § 7 Abs. 2 steht nur dem Verletzten ein Anspruch auf Löschung zu.
§ 8 (3) bis (5) HalblSchG -> [[Löschungsverfahren]]
===== siehe auch =====
HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]