====== Entstehung des Schutzes ====== **§ 5 (1) HalblSchG** Der Schutz der Topographie entsteht 1. an dem Tag der ersten nicht nur vertraulichen geschäftlichen Verwertung der Topographie, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dieser Verwertung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird, oder 2. an dem Tag, an dem die Topographie beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird, wenn sie zuvor noch nicht oder nur vertraulich geschäftlich verwertet worden ist. **§ 5 (3) HalblSchG** Der Schutz der Topographie kann nur geltend gemacht werden, wenn die Topographie beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden ist. ===== siehe auch ===== HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]