====== Entstehung des Schutzes ======
**§ 5 (1) HalblSchG**
Der Schutz der Topographie entsteht
1. an dem Tag der ersten nicht nur vertraulichen geschäftlichen Verwertung der Topographie, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dieser Verwertung beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird, oder
2. an dem Tag, an dem die Topographie beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird, wenn sie zuvor noch nicht oder nur vertraulich geschäftlich verwertet worden ist.
**§ 5 (3) HalblSchG**
Der Schutz der Topographie kann nur geltend gemacht werden, wenn die Topographie beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden ist.
===== siehe auch =====
HalblSchG -> [[Halbleiterschutzgesetz]]