====== Vollziehende Gewalt ====== Die vollziehende Gewalt, auch [[Exekutive]] genannt, ist der Teil der [[staatliche Gewalt|staatlichen Gewalt]], der für die Ausführung und Durchsetzung der [[Gesetz|Gesetze]] verantwortlich ist. Sie umfasst vor allem die [[Regierung]] und die [[Verwaltung]]. In Deutschland besteht die Exekutive auf [[Bundesebene]] aus der [[Bundesregierung]] (bestehend aus dem [[Bundeskanzler]] und den [[Bundesminister|Bundesministern]]) sowie den [[Bundesbehörden]], und auf [[Länderebene]] aus den [[Landesregierungen]] und den dazugehörigen [[Behörde|Behörden]]. Ihre Hauptaufgabe ist es, die vom [[Parlament]] ([[Legislative]]) beschlossenen [[Gesetz|Gesetze]] umzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese im Alltag eingehalten werden [-> [[Rechtsordnung]]]. Die Exekutive handelt dabei unter Beachtung der Gesetze und der Vorgaben der Verfassung, um die [[öffentliche Ordnung]], Sicherheit [-> [[Rechtssciherheit]]] und [[Verwaltung]] aufrechtzuerhalten. ===== siehe auch ===== Art. 20 (2) S. 2 GG -> [[Grundsatz der Gewaltenteilung]] \\ Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative.