====== Volk ====== Das Volk bezeichnet die Gesamtheit der Menschen [-> [[Bürger]], [[Gesellschaft]]], die in einem bestimmten [[Staat]] leben und in der Regel durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, Kultur, Geschichte oder Sprache verbunden sind. Alle [[Staatsgewalt]] geht vom Volke aus [Art. 20 (2) S. 1 GG -> [[Grundsatz der Volkssouveränität]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Verfassungsgestaltende Strukturprinzipien]]