====== Verwaltungsverfahren ====== Ein Verwaltungsverfahren ist der rechtliche Prozess, durch den [[Behörde|Behörden]] [[Öffentliches Recht|öffentliche Aufgaben]] wahrnehmen. Es umfasst alle Maßnahmen von der Verfahrenseinleitung bis zur Finalisierung eines [[Verwaltungsakt|Verwaltungsaktes]] oder einer anderen behördlichen Entscheidung. Das Verwaltungsverfahren ist in Deutschland insbesondere im [[Verwaltungsverfahrensgesetz]] (VwVfG) geregelt. Es dient der ordnungsgemäßen, rechtmäßigen und zweckmäßigen Durchführung öffentlicher Verwaltungstätigkeit und stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten der Bürger im Umgang mit Behörden gewahrt bleiben. ===== siehe auch ===== -> [[Verwaltungsrecht]] \\ Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden.