====== Verwaltungsgerichtsbarkeit ====== Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Teil der [[Gerichtsbarkeit]], der für die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen zuständig ist und somit Streitigkeiten zwischen [[Bürger|Bürgern]] und [[Verwaltungsbehörde|Verwaltungsbehörden]] löst, indem er die Rechtmäßigkeit von [[Verwaltungsakt|Verwaltungsakten]] sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art beurteilt. ===== siehe auch ===== -> [[Verwaltungsrecht]] \\ Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden.