====== Verwaltung ====== Die [[vollziehende Gewalt]], auch [[Exekutive]] genannt, ist der Teil der [[staatliche Gewalt|staatlichen Gewalt]], der für die Ausführung und Durchsetzung der [[Gesetz|Gesetze]] verantwortlich ist. Sie umfasst vor allem die [[Regierung]] und die [[Verwaltung]]. Das [[Verwaltungsrecht]] regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Bürger|Bürgern]] und der [[öffentliche Verwaltung|Verwaltung]] sowie die Organisation und das Handeln der Verwaltungsbehörden. ===== siehe auch ===== -> [[Vollziehende Gewalt]], [[Staatliche Gewalt]] \\ Der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist.