====== Verordnung ====== Eine Verordnung ist eine von der [[Exekutive]] erlassene [[Rechtsnorm]] [-> [[Rechtsordnung]]], die auf der Grundlage eines [[Gesetz|Gesetzes]] ergeht und dessen Bestimmungen konkretisiert. Sie hat rechtlich bindende Wirkung und dient dazu, die Details und Rahmenbedingungen eines Gesetzes in der Praxis zu regeln, ohne dass dafür ein neues Gesetz durch das [[Parlament]] verabschiedet werden muss. Verordnungen sind somit verbindliche Vorschriften, die ergänzend zu bestehenden Gesetzen erlassen werden, beispielsweise durch Ministerien oder andere staatliche Behörden. Verordnungen unterliegen als [[urheberrecht:amtliche Werke]] (§ 5 UrhG) nicht dem [[Urheberrecht:Urheberrechtsschutz]] und dürfen von jedem genutzt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass amtliche Texte für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung]] \\ Gesamtes System von Rechtsnormen, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.