====== Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ====== Nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten [-> [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht]]] ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten [[Grundrechtsverletzung]] zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.((BGH, Beschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, NJW-RR 2018, 404 Rn. 8 mwN)) ===== siehe auch ===== -> [[Grundrechtsverletzung]]