====== Staatsgewalt ====== Alle Staatsgewalt [-> [[Staat]]] geht vom [[Volk|Volke]] aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt [Art. 20 (2) GG -> [[Grundsatz der Gewaltenteilung]]]. [[Gewaltenteilung]] bezeichnet das Prinzip der Aufteilung [[Staat|staatlicher Macht]] in die drei unabhängigen Gewalten [[Legislative]], [[Exekutive]] und [[Judikative]], um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten. Die [[öffentliche Verwaltung]] bildet das [[ausführendes Organ|ausführende Organ]] ([[Exekutive]]) der Staatsgewalt und ist auf [[Bundesebene|Bundes-]], [[Landesebene|Landes-]] und [[Kommunalebene|kommunaler Ebene]] tätig. ===== siehe auch ===== -> [[Verfassungsgestaltende Strukturprinzipien]] \\ GG -> [[Grundrecht:Grundrecht]]