====== Staat ====== Ein Staat ist eine politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung [-> [[Bürger]], [[Gesellschaft]]] sowie eine [[Regierung]] verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt. Der Begriff [[Staatsgewalt]] bezieht sich auf die Fähigkeit des Staates, [[Gesetz|Gesetze]] zu erlassen, zu vollziehen und zu verteidigen, sowie allgemein politische Macht auszuüben. Der Staat hat die Aufgabe, das [[Gesellschaft|gesellschaftliche Zusammenleben]] zu organisieren, [[Recht]] und [[Ordnung]] aufrechtzuerhalten sowie die [[Grundrecht|Grundrechte]] seiner [[Bürger]] zu schützen. Ein [[Rechtsstaat]] ist ein [[Staat]], in dem die Ausübung der [[Staatsgewalt]] rechtlich geregelt und begrenzt ist, um die [[Grundrecht|Grundrechte]] der Bürger zu schützen und die [[Rechtssicherheit]] zu gewährleisten. [[Rechtsordnung]] ist das gesamte System von [[Rechtsnormen]] ([[Gesetze|Gesetzen]], [[Verordnung|Verordnungen]], [[Rechtsvorschriften|Vorschriften]]), das in einem bestimmten Staat gilt und das Zusammenleben der Menschen [-> [[Bürger]], [[Gesellschaft]]] regelt sowie die [[Rechte und Pflichten]] der [[Bürger]], Institutionen und [[Behörde|Behörden]] festlegt. [[Staatliche Institution|Staatliche Institutionen]] sind Organisationen, Organe oder [[Behörde|Behörden]], die von der [[Landesregierung|Regierung eines Landes]] geschaffen und betrieben werden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen und das [[Gemeinwohl]] zu fördern. Sie sind Teil des [[Staat|staatlichen Apparates]] und dienen der Umsetzung staatlicher Funktionen und der Durchsetzung [[Rechtsnormen|rechtlicher Normen]]. ===== siehe auch ===== -> [[Staatsgewalt]] \\ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. -> [[Rechtsordnung]] \\ Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.