====== Rechtsverordnung ====== Eine Rechtsverordnung ist eine von der [[Exekutive]] erlassene, rechtlich verbindliche Regelung, die auf Grundlage eines [[Gesetz|Gesetzes]] ergeht und dessen Umsetzung konkretisiert. Die [[Nichtigkeit einer Rechtsverordnung]] bedeutet, dass diese von Anfang an (ex tunc) rechtlich unwirksam ist, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt, die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt wurden oder sie formelle oder materielle Fehler aufweist. ===== siehe auch ===== -> [[Gesetz]]