====== Rechtsstaatsprinzip ====== Art. 20 (3) GG -> [[Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]] -> [[Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.