====== Rechtssicherheit ====== Rechtssicherheit [Art. 20 GG -> [[Gebot der Rechtssicherheit]]] bedeutet, dass die [[Rechtsordnung]] und deren Anwendung für die [[Bürger]] und alle Beteiligten klar, verlässlich und vorhersehbar sind. Es geht darum, dass Menschen in einem [[Staat]] darauf vertrauen können, dass die geltenden [[Gesetz|Gesetze]] und [[Rechtsvorschriften]] stabil sind und nicht willkürlich geändert oder interpretiert werden. ===== siehe auch ===== Art. 20 GG -> [[Gebot der Rechtssicherheit]]