====== Rechtsprechende Gewalt ====== Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als [[Judikative]] bezeichnet, ist eine der drei [[Staatsgewalt|Staatsgewalten]] in einem demokratischen System. Sie ist neben der [[Legislative]] ([[gesetzgebende Gewalt]]) und der [[Exekutive]] ([[ausführende Gewalt]]) eine zentrale Säule der [[Gewaltenteilung]]. Die Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt besteht darin, [[Recht]] zu sprechen [-> [[Rechtsprechung]]] und gerichtliche Entscheidungen [-> [[Gericht]]] zu treffen. Sie sorgt für die Durchsetzung und die Auslegung des [[Recht|Rechts]] und ist unabhängig von den anderen beiden Gewalten. **Art. 92 GG** Die rechtsprechende Gewalt ist den [[Verfahrensrecht:Richter|Richtern]] anvertraut; sie wird durch das [[Bundesverfassungsgericht]], durch die in diesem [[Grundrecht:Grundrecht|Grundgesetze]] vorgesehenen [[Bundesgerichte]] und durch die [[Gerichte der Länder]] ausgeübt. Die [[Unabhängigkeit der Richter]] (Art. 97 (1) GG) ist ein zentrales Prinzip. Die [[Gerichte]] entscheiden in [[Privatrecht:Privatrecht|Zivil-]], [[Strafrecht:Strafrecht|Straf-]] und [[Verwaltungsrecht|Verwaltungsangelegenheiten]] und sorgen dafür, dass Gesetze im Einklang mit der [[Verfassung]] angewendet werden. Die [[ordentliche Gerichtsbarkeit]] ist für Zivil- und Strafsachen zuständig, während die [[Verwaltungsgerichtsbarkeit]] öffentlich-rechtliche Streitigkeiten klärt. [[Arbeitsgerichte]] bearbeiten arbeitsrechtliche Konflikte, [[Sozialgerichte]] befassen sich mit sozialrechtlichen Fragen, und die [[Finanzgerichtsbarkeit]] ist für Steuer- und Abgaberechtsangelegenheiten zuständig. Das [[Bundesverfassungsgericht]] ist das höchste Gericht in Deutschland. Es hat die besondere Aufgabe, über die Einhaltung des [[Grundgesetz|Grundgesetzes]] zu wachen und [[Verfassungsbeschwerden]] zu entscheiden. -> [[Grundrecht:Bundesgerichte]] \\ -> [[Instanzgerichte]] \\ -> [[Bundesgerichtshof]] \\ -> [[Höchstrichterliche Rechtsprechung]] \\ -> [[Richterliche Rechtsfortbildung]] \\ -> [[Grundrecht:Gerichte der Länder]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Revisionsgericht]] \\ -> [[Grundrecht:Oberes Bundesgericht]] \\ -> [[Patentrecht:Bundespatentgericht]] \\ -> [[Grundrecht:Spruchkörper]] \\ -> [[Grundrecht:Präsidium]] \\ -> [[Grundrecht:Geschäftsverteilungsplan]] \\ Art. 101 GG -> [[Grundrecht:Anspruch auf den gesetzlichen Richter]] Ein Gericht ist ein Organ der [[Rechtsprechung]] [Art. 20 (2) S. 2 GG-> [[Grundrecht:Grundsatz der Gewaltenteilung]]]. Die Gerichte müssen die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren.((BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II)) ==== Ordentliche Gerichte ==== Zu den ordentlichen Gerichten gehören die [[Amtsgerichte]], die [[Landgerichte]], die [[Oberlandesgerichte]] und der [[Bundesgerichtshof]]. ==== Höchstrichterliche Rechtsprechung ==== Die Aufgabe des [[Bundesgerichtshofs]] besteht vor allem darin, die [[Rechtseinheit]] zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden (-> [[Richterliche Rechtsfortbildung]]). -> [[Höchstrichterliche Rechtsprechung]] ==== Spezialgerichte ==== -> [[Patentrecht:Bundespatentgericht]] -> [[Zivilprozess]] \\ -> [[Rechtsprechung]] \\ ===== siehe auch ===== -> [[Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten. -> [[Rechtsordnung]] \\ Rechtsordnung ist das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt. -> [[Gerichte]] \\ Öffentliche Institutionen, die mit der Rechtsprechung betraut sind.