====== Rechtspraxis ====== Die Rechtspraxis bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [-> [[Rechtsanwendung]]] durch [[Jurist|Juristen]], wie [[Richter]], [[Anwalt|Anwälte]], [[Notar|Notare]] und [[Verwaltungsbeamter|Verwaltungsbeamte]]. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Anwendung, Durchsetzung und Interpretation von [[Rechtsnorm|Rechtsnormen]] verbunden sind. Dazu gehören die Vertretung und Beratung von Mandanten, die Führung von [[Verfahrensrecht:Gerichtsverfahren]], das Erstellen von [[Privatrecht:Vertrag|Verträgen]] und anderen rechtlichen Dokumenten, sowie die [[Verfahrensrecht:Entscheidungsfindung]] in rechtlichen Fragen. ===== siehe auch ===== -> [[Recht]] \\ Recht ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.