====== Rechtspflege ====== Rechtspflege bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen und Institutionen, die darauf abzielen, das [[Recht]] anzuwenden [-> [[Rechtsanwendung]]], durchzusetzen [-> [[Rechtsdurchsetzung]]] und [[Verfahrensrecht:Rechtsstreit|rechtliche Streitigkeiten]] zu lösen, insbesondere durch [[Gerichte]], [[Strafrecht:Staatsanwaltschaft|Staatsanwaltschaften]] und andere rechtsstaatliche Organe. ===== siehe auch ===== -> [[Justiz]] \\ System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen. -> [[Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.