====== Rechtsordnung ====== Eine Rechtsordnung ist das gesamte System von [[Rechtsnorm|Rechtsnormen]] ([[Gesetze|Gesetzen]], [[Verordnung|Verordnungen]], Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der [[EU:Europäische Union|Europäischen Union]] gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt. [[Justiz]] bezeichnet das System der [[Rechtspflege]], also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, [[Recht]] und [[Gerechtigkeit]] durchzusetzen. [[Rechtssicherheit]] bedeutet, dass die Rechtsordnung und deren Anwendung für die [[Bürger]] und alle Beteiligten klar, verlässlich und vorhersehbar sind. Es geht darum, dass Menschen in einem [[Staat]] darauf vertrauen können, dass die geltenden [[Gesetz|Gesetze]] und [[Rechtsvorschriften]] stabil sind und nicht willkürlich geändert oder interpretiert werden. [[Rechtsklarheit]] bedeutet, dass [[Gesetz|Gesetze]] und [[Rechtsvorschriften|rechtliche Vorschriften]] eindeutig, verständlich und präzise formuliert sind, sodass [[Bürger]] und Institutionen deren Inhalt und Auswirkungen klar erkennen können. Die [[EU:Rechtsordnung der Europäischen Union]] (EU) basiert auf den Grundprinzipien der Vorrangigkeit, der unmittelbaren Geltung und der harmonisierten Anwendung des Rechts in allen Mitgliedstaaten. Art. 24 Abs. 1 GG öffnet die deutsche Rechtsordnung derart, dass der ausschließliche Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes zurückgenommen und der unmittelbaren Geltung und Anwendbarkeit eines Rechts aus anderer Quelle innerhalb des staatlichen Herrschaftsbereichs Raum gelassen werden kann, ohne dass es dazu eines Umsetzungs- oder Vollzugsaktes deutscher Stellen bedürfte.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10 ; m.V.a. BVerfGE 37, 271 <279 f.>; 149, 346 <361 Rn. 29>)) [[Jurist|Juristen]] sind essenziell für die Wahrung der Rechtsordnung, die Lösung rechtlicher Konflikte [-> [[Verfahrensrecht:Rechtsstreit]]] und die rechtliche Beratung von [[Bürger|Bürgern]] und Institutionen. ===== siehe auch ===== -> [[Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten. Art. 20 (3) GG -> [[Rechtsstaatsprinzip]], [[Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]] \\ Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.