====== Rechtsnormen ====== Rechtsnormen sind allgemeine Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer [[Gesellschaft]] steuern und in der [[Rechtswissenschaft]] als rechtliche Regelungen von zuständigen [[Gesetzgebungsorgane|Gesetzgebungsorganen]] verbindlich erlassen und durchgesetzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Normen im [[Rechtssystem]] wie [[Gesetze]] und [[Verordnungen]], [[Verwaltungsrecht|Verwaltungsvorschriften]], [[Richterrecht]], [[Gewohnheitsrecht]] und [[Privatrecht:Vertragsnormen]], die jeweils unterschiedliche Bereiche und Sachverhalte betreffen. Normen erfüllen Funktionen wie die Steuerung des Verhaltens, Sicherung des [[Rechtsfrieden|Rechtsfriedens]], Gewährleistung von Gerechtigkeit und Gleichheit sowie die Schaffung von Ordnung und Struktur. In der [[Rechtsanwendung]] sind sie unerlässlich, da sie die Grundlage für die Beurteilung und Lösung konkreter [[Verfahrensrecht:Rechtsfall|Rechtsfälle]] bilden. Eine [[Rechtsfolge]] ist die rechtliche Konsequenz, die sich aus dem Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale nach den [[Rechtsnormen|Normen des Rechts]] ergibt. Sie tritt ein, wenn durch ein [[Gesetz]], eine [[Verordnung]] oder einen [[Verwaltungsakt]] bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Rechtslage beschreibt den aktuellen rechtlichen Zustand oder die Gesamtheit der anwendbaren [[Rechtsnormen]] und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für einen konkreten [[Verfahrensrecht:Sachverhalt]] oder eine Situation gelten. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung]] \\ Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.