====== Rechtsfolge ====== Eine Rechtsfolge ist die rechtliche Konsequenz, die sich aus dem Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale nach den [[Rechtsnormen|Normen des Rechts]] ergibt. Sie tritt ein, wenn durch ein [[Gesetz]], eine [[Verordnung]] oder einen [[Verwaltungsakt]] bestimmte Bedingungen erfüllt werden. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsnormen]] \\ Allgemeine Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.