====== Rechtsbruch ====== Der Begriff Rechtsbruch bezeichnet die absichtliche oder fahrlässige Verletzung einer bestehenden [[Rechtsnorm]]. Ein Rechtsbruch tritt ein, wenn jemand gegen geltende [[Gesetz|Gesetze]], Vorschriften oder [[Privatrecht:vertragliche Verpflichtung|vertragliche Verpflichtungen]] verstößt, sei es durch eine Handlung oder eine Unterlassung. ZPO -> [[Verfahrensrecht:Zivilrechtliche Beugemassnahmen]] \\ Straftrecht -> [[Strafrecht:Strafrecht]] \\ ===== siehe auch ===== -> [[Recht]] \\ Ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.