====== Rechtsanwendung ====== Die Rechtsanwendung bezieht sich auf den Prozess, bei dem juristische [[Grundrecht:Normen]] auf konkrete [[Verfahrensrecht:Sachverhalt|Sachverhalte]] angewendet werden. Dieser Prozess ist ein zentraler Bestandteil der [[Rechtswissenschaft]] und der [[Grundrecht:Rechtspraxis]]. Die Rechtsanwendung beinhaltet die [[Ermittlung des Sachverhalts]], die Identifikation relevanter [[Rechtsnormen]], deren [[Grundrecht:Rechtsauslegung|Auslegung]], die [[Verfahrensrecht:Subsumtion des Sachverhalts]] unter diese [[Normen]] sowie die Bestimmung und Anwendung der [[Rechtsfolgen]]. Schließlich wird das Ergebnis in einer gerichtlichen oder behördlichen [[Entscheidung]] dokumentiert und kommuniziert. Ziel ist es, das bestehende [[Recht]] gerecht und angemessen auf konkrete Fälle anzuwenden. Ein [[Rechtsfehler]] ist ein Fehler in der Anwendung oder Auslegung des [[Grundrecht:Recht|geltenden Rechts]] [-> [[Grundrecht:Rechtsanwendung]], [[Grundrecht:Rechtsauslegung]]] durch ein [[Gericht]] in einem [[Urteil]]. -> [[Verfahrensrecht:Fehlerhafte Rechtsanwendung]] ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Rechtspraxis]] \\ Bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [→ Rechtsanwendung] durch Juristen, wie Richter, Anwälte, Notare und Verwaltungsbeamte.