====== Rechte und Pflichten ====== [[Rechtspersönlichkeit]] ist die Eigenschaft, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Eine Entität mit Rechtspersönlichkeit kann im [[Privatrecht:Rechtsverkehr]] selbstständig handeln, [[Privatrecht:Vertrag|Verträge]] abschließen, klagen und verklagt werden. Der Begriff [[Bürger]] bezeichnet allgemein eine Person, die Mitglied einer bestimmten staatlichen Gemeinschaft oder Gesellschaft ist. In rechtlichem Sinne bezieht sich der Begriff oft auf die Angehörigen eines [[Staat|Staates]], die bestimmte Rechte und Pflichten besitzen. Diese [[Recht|Rechte]] können politische Rechte wie das Wahlrecht umfassen, aber auch bürgerliche Freiheiten wie [[Meinungsfreiheit]] und [[Eigentumsrecht|Eigentumsrechte]]. Gleichzeitig haben Bürger Pflichten, wie die Einhaltung der [[Gesetz|Gesetze]] und gegebenenfalls das Zahlen von Steuern. ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.