====== Recht ====== Recht ist ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [-> [[Rechtsordnung]]], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, [[Gerechtigkeit]] zu sichern und die soziale [[Ordnung]] aufrechtzuerhalten. Nach Art. 20 (3) GG ist die [[Gesetzgebung]] ist an die [[verfassungsmäßige Ordnung]] und sind die [[vollziehende Gewalt]] und die [[Rechtsprechung]] an [[Gesetz]] und [[Recht]] gebunden. Im Bereich des [[Rechtsschutz|Rechtsschutzes]] spielt die [[Rechtsordnung]] eine zentrale Rolle, da sie den Rahmen für den Umgang mit einem [[Rechtsbruch]] vorgibt. Die Regeln des [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht|Verfahrensrechts]] stellen die ordnungsgemäße Durchführung von [[Verfahrensrecht:Gerichtsverfahren]] sicher. Die [[EU:Rechtsordnung der Europäischen Union]] (EU) basiert auf den Grundprinzipien der Vorrangigkeit, der unmittelbaren Geltung und der harmonisierten Anwendung des Rechts in allen Mitgliedstaaten. [[Rechtspflege]] ist die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen und Institutionen, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen und Streitigkeiten nach den geltenden Gesetzen zu entscheiden. Die [[rechtsprechende Gewalt]], oft auch als [[Judikative]] bezeichnet, ist eine der drei [[Staatsgewalt|Staatsgewalten]] in einem demokratischen System. Sie ist neben der [[Legislative]] ([[gesetzgebende Gewalt]]) und der [[Exekutive]] ([[ausführende Gewalt]]) eine zentrale Säule der [[Gewaltenteilung]]. Das [[Grundrecht:Grundrecht]] stellt eine wichtige Basis des Rechts dar. Das [[Privatrecht:Privatrecht]] ist der Teil des Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt, einschließlich des Vertragsrechts. Das [[Privatrecht:Schuldrecht]]ist ein Teilbereich des Privatrechts, der sich mit den Verpflichtungen befasst, die sich aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen ergeben, wie etwa Kaufverträgen oder Schadenersatzansprüchen. [[Privatrecht:Rechtsverkehr]] bezieht sich auf den Austausch von rechtlichen Handlungen und Erklärungen zwischen Personen, die darauf abzielen, Rechtsfolgen herbeizuführen, wie etwa der Abschluss eines Vertrages oder die Abgabe eines Testaments. Der Inhalt eines [[Privatrecht:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäfts]] (bzw. [[Privatrecht:Vertrag|Vertrags]]) besteht in der Verfügung über ein Recht. Ein [[Privatrecht:Rechtsverhältnis]] beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehr Parteien, die durch Rechte und Pflichten gekennzeichnet ist, wie zum Beispiel ein Vertrag oder eine gesetzliche Verpflichtung. Eine [[Privatrecht:Rechtsverletzung]] tritt auf, wenn eine Person gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen verstößt, was zu einer Schädigung oder Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person führt. Die [[Rechtspraxis]] bezeichnet die praktische Anwendung des Rechts [-> [[Rechtsanwendung]]] durch Juristen, wie Richter, Anwälte, Notare und Verwaltungsbeamte. [[:Gewerblicher Rechtsschutz]] ist der Bereich des Rechts, der den Schutz [[geistiges Eigentum|geistigen Eigentums]] im wirtschaftlichen Kontext umfasst. Er schützt gewerbliche Leistungen und Erfindungen, wie Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster, vor unbefugter Nutzung durch Dritte. Die [[:start|Rechte des geistigen Eigentums]] schützen kreative, innovative und wirtschaftliche Leistungen, indem sie Schöpfern und Erfindern exklusive Nutzungsrechte einräumen. ===== siehe auch ===== -> [[Justiz]] \\ System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.