====== Onlinezugangsgesetz (OZG) ====== Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet [[Bund]], [[Länder]] und Kommunen dazu, bis 2022 ihre [[Verwaltung|Verwaltungsleistungen]] auch digital anzubieten. Dies betrifft auch die [[Justiz]], die ihre Dienstleistungen zunehmend online verfügbar machen soll. Dazu gehören etwa die Einreichung von Klagen, Anträgen oder Beschwerden über Online-Plattformen [-> [[Verfahrensrecht:Elektronischer Rechtsverkehr]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Digitalisierung der Justiz]] \\ Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.