====== Öffentliches Recht ====== Das öffentliches Recht bildet neben dem [[Privatrecht:Privatrecht]] eine der beiden Hauptkategorien des [[Grundrecht:Recht|Rechts]]. Es regelt die Beziehungen zwischen dem [[Grundrecht:Staat]] und seinen [[Grundrecht:Bürger|Bürgern]] oder anderen öffentlichen Akteuren. Es umfasst Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Völkerrecht. Das öffentliche Recht ist durch das Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt, da der Staat gegenüber dem Bürger eine übergeordnete Stellung einnimmt. Die [[öffentliche Verwaltung]] umfasst alle staatlichen Institutionen und [[Behörde|Behörden]], die mit der Umsetzung von [[Gesetz|Gesetzen]] und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind. Sie bildet das [[ausführendes Organ|ausführende Organ]] der [[Staatsgewalt]] und ist auf [[Bundesebene|Bundes-]], [[Landesebene|Landes-]] und kommunaler Ebene tätig. [[Gebühren]] sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.((BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - X ZB 11/13 - Prüfungsgebühr)) ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.