====== Justiz ====== Justiz bezeichnet das System der [[Rechtspflege]], also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, [[Recht]] und [[Gerechtigkeit]] [-> [[Rechtsordnung]]] durchzusetzen. Sie umfasst in erster Linie die [[Gerichte]] und deren Tätigkeiten, aber auch andere Akteure wie die [[Strafrecht:Staatsanwaltschaft]] und die [[Verfahrensrecht:Vollstreckungsbehörde|Vollstreckungsbehörden]]. Die Hauptaufgabe der Justiz besteht darin, [[Gesetze]] anzuwenden, [[Verfahrensrecht:Rechtsstreit|Streitigkeiten]] zu entscheiden und sicherzustellen, dass [[Recht]] und [[Ordnung]] in der [[Gesellschaft]] gewahrt bleiben. [[Jurist|Juristen]] gehören zur Justiz, wenn sie in Institutionen tätig sind, die mit der [[Rechtspflege]] befasst sind, wie beispielsweise [[Richter]], [[Strafrecht:Staatsanwalt|Staatsanwälte]] oder [[Justizbeamter|Justizbeamte]]. Die [[Digitalisierung der Justiz]] in Deutschland erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu [[Gerichte|Gerichten]] zu erleichtern. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung]] \\ Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.