====== Jurist ====== Ein Jurist ist eine Person mit fundierter Ausbildung im Bereich der [[Rechtswissenschaft|Rechtswissenschaften]], die über umfassende Kenntnisse des [[Recht|Rechts]] und dessen [[Verfahrensrecht:Rechtsanwendung|Anwendung]] verfügt. Zu den Berufsgruppen der Juristen gehören [[Verfahrensrecht:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]], die Mandanten beraten und vertreten; [[Richter]], die [[Verfahrensrecht:Gerichtsverfahren]] leiten und [[Verfahrensrecht:Urteil|Urteile]] fällen; [[Notar|Notare]], die [[Privatrecht:Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäfte]] und Dokumente beurkunden; [[Strafrecht:Staatsanwalt|Staatsanwälte]], die den [[Staat]] in [[Strafrecht:Strafverfahren]] vertreten; und [[Verwaltungsjuristen]], die in staatlichen oder kommunalen Verwaltungen tätig sind. Die Ausbildung zum Juristen umfasst in der Regel ein Studium der [[Rechtswissenschaft|Rechtswissenschaften]] und oft eine anschließende praktische Ausbildung (z.B. Referendariat). Juristen sind essenziell für die Wahrung der [[Rechtsordnung]], die Lösung rechtlicher Konflikte [-> [[Verfahrensrecht:Rechtsstreit]]] und die rechtliche Beratung von [[Bürger|Bürgern]] und Institutionen. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Rechtsanwendung]] \\ Bezieht sich auf den Prozess, bei dem juristische Normen auf konkrete Sachverhalte angewendet werden. Dieser Prozess ist ein zentraler Bestandteil der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis. -> [[Justiz]] \\ System der Rechtspflege, also alle Institutionen und Verfahren, die dazu dienen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.